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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Gaststättenanträge

Für die Neueröffnung bzw. die Übernahme einer Schankwirtschaft, einer Speisewirtschaft, einer Schank- und Speisewirtschaft oder eines Beherbergungsbetriebes ist eine Erlaubnis (Konzession) nach dem Gaststättengesetz erforderlich.

Für die Beantragung dieser Erlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Grundrisszeichnung vom Betrieb,
  • Lageplan vom Grundstück,
  • Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauskunft,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
  • Unterrichtungsnachweise der Industrie- und Handelskammer,
  • Kauf- oder Pachtvertrag (Kopie),
  • Gesundheitszeugnis.

Die aufgeführten Unterlagen sind vorzulegen bei der Neueröffnung eines Betriebes oder bei Übernahme eines Betriebes.

Während bei der Neueröffnung eines Betriebes die Bearbeitung des Antrages durch die verschiedenen Behörden circa drei Monate in Anspruch nimmt, kann bei der Übernahme eines Betriebes dem Antragsteller vom Ordnungsamt eine vorläufige Erlaubnis (Konzession) für die Dauer von drei Monaten erteilt werden, damit es nicht zu einer Betriebsunterbrechung kommt.

Antragsvordrucke sowie nähere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt.

Kontakt

Herr Friedrich Rathjen
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-628
Fax:  (04371)506-630
Zimmer:  8
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