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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Reisepass

Beantragung eines Reisepasses:

Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass. Diesen können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegt. Das Formular erhalten Sie im Bürgerbüro oder rechts in der Randbox zum Download.
Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) beträgt ca. drei bis vier Wochen.

Express-Reisepass:

Bei der Bundesdruckerei kann auch ein sogenannter Expresspass bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) beträgt hierfür nur 3-4 Werktage. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Portoaufpreis von 32 Euro gezahlt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis - soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes im Original)
  • Die letzte Personenstandsurkunde (bei Ledigen ist die Geburts bzw. Abstammungsurkunde mitzubringen, bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen die letzte Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch, aus der sich die jetzige Namensführung ergibt.
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorstellig werden.

Hinweis:

Zusätzlich zum biometrischen Passfoto werden die Fingerabdrücke der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers gespeichert. Bei Kindern werden die Fingerabdrücke ab Vollendung des 6. Lebensjahres gespeichert.

Hinweis für Vielreisende:

Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.

Gültigkeit des Reisepasses:

  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre
  • Bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Gebührenrahmen:

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 70 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten: Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro

Zahlungsarten:

  • EC-Karte
  • Barzahlung

Hinweise zur Abholung:

  • Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben. Das Formular erhalten Sie im Bürgerbüro oder rechts in der Randbox zum Download. Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selber, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen.
  • Eine Zusendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Besonderheiten:

  • Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen.
  • Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Kinderreisepasses aus.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de), im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Kontakt

Frau Gabriele Gesterling
Bürgerbüro
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-644
Fax:  (04371)506-650
g.gesterling@stadtfehmarn.de
Zimmer:  3
Kontaktformular
Frau Tanja Hinz
Bürgerbüro
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-643
Fax:  (04371) 506- 650
t.hinz@stadtfehmarn.de
Zimmer:  1
Kontaktformular
Frau Lena Sander
Fachbereich Ordnung und Soziales
Bürgerbüro
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-641
l.sander@stadtfehmarn.de
Zimmer:  2
Kontaktformular
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