Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Verkehrsrechtliche Anordnungen

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum kann die Stadt Fehmarn die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Die Stadtverwaltung trifft dazu auf schriftlichen Antrag die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung.

Anträge sind erforderlich für:

• Bauarbeiten in Straßen und/oder Rad-/Gehwegen; z.B.
  Verlegung von Leitungen, Ausbesserungsarbeiten
• Umzüge; z.B. Laternenumzug, Kinderfest, Feuerwehrfest,
  Gilde pp.
• Sportliche Veranstaltungen; z.B. Volksläufe
• sonstige Veranstaltungen; z.B. Straßenfest, Straßenflohmarkt,
  Harley-Davidson-Treffen, Surf-Festival, Jimmy-Hendrix-
  Festival, Fischmarkt pp.
• Antrag auf Befreiung nach § 46; z.B. Abs. 1 Nr. 9 StVO
  (Straßenverkauf)

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden von der Stadtverwaltung gegen die Entrichtung einer Gebühr schriftlich erteilt. Die Kosten sind abhängig von der Dauer der geplanten Maßnahme und betragen zwischen 25,-- € und 140,-- €. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Alle erforderlichen Informationen finden Sie in der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Die Eignung und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen für die o.a. Baumaßnahme ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Stadt Fehmarn nachzuweisen.

Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung »
(PDF: 113 kB)


Der Antrag (siehe Randspalte) ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Baubeginn, zu stellen. Bei umfangreicheren Baumaßnahmen ist eine wesentlich längere Vorlaufzeit erforderlich.
Einzureichen ist dieser Antrag bei:

Stadt Fehmarn
Fachbereich Bauen und Häfen
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Oder per E-Mail an:
vao@stadtfehmarn.de



Für das Aufstellen von Gerüsten und Containern verwenden Sie bitte folgenden Antrag:

Antrag gem. § 46 Straßenverkehrsordnung »
(PDF: 10 kB)



Persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, um Bauzeiten oder Beschilderungen abzustimmen (je nach Umfang und Aufwand der geplanten Maßnahme).

Der Beginn der Arbeiten bzw. die Aufstellung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich erst gestattet, wenn sie angeordnet worden sind!

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag
  • entsprechender Lageplan (mit Kennzeichnung der beanspruchten Fläche)
  • Verkehrszeichenplan bzw. auf die jeweilige Verkehrssituation angepassten Regelplan. 

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne in genehmigungsfähiger Form selbst beibringen müssen!

Hinweis:

Neben der verkehrsrechtlichen Anordnung ist ggf. auch ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung erforderlich. Näheres regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Fehmarn (siehe Randspalte).
Auskünfte hierüber erteilt:
Herr Friedrich Rathjen, Tel. 04371/506-628

 

Kontakt

Herr Peter Much
Fachbereich Bauen und Häfen
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506 222
Fax:  (04371) 506 211
p.much@stadtfehmarn.de
Zimmer:  12
Kontaktformular
Frau Christina Rickert
Fachbereich Bauen und Häfen
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-238
Fax:  (04371)506-211
c.rickert@stadtfehmarn.de
Zimmer:  12
Kontaktformular
Seite zurücknach obenSeite drucken