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Hundesteuer
 
Aufgrund der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein hat die Stadt Fehmarn eine Hundesteuersatzung erlassen, die es der Stadt Fehmarn ermöglicht, auch für bestimmte Hunderassen eine sogenannte Kampfhundesteuer zu erheben.

Weitere Informationen über Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc. sowie die Höhe der jeweiligen Steuersätze wollen Sie bitte der Hundesteuersatzung, sowie etwaigen Nachträgen im Bereich Poltik / Ortsrecht, entnehmen.

Falls Ihr Hund noch nicht registriert wurde, melden Sie ihn bitte unverzüglich in der hiesigen Steuerabteilung an!
Das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie bereits unter dem folgenden Link zum Download: An- u. Abmeldeformular Hundesteuer
 
Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung:

Telefon:  (04371) 506-659
Fax:  (04371) 506-647
E-Mail:  m.langbehn@stadtfehmarn.de
Zimmer:  22
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Telefon:  (04371)506-636
Fax:  (04371)506-647
E-Mail:  l.quistorf@stadtfehmarn.de
Zimmer:  20
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

 

 

Kontakt

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