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Luftbild Südstrand



Wohngeldbewilligungsstelle
 

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für die Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Weitergehende Informationen zum Wohngeldrecht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung unter folgendem Link: Informationen zum Wohngeldrecht ab 2009


Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung:

 

Telefon:  (04371)506-172
Fax:  (04371)506-146
E-Mail:  t.reiter@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
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Kontakt

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