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Personalausweis
 

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat kann ab dem 01. November 2010 beantragt werden.

Das neue Dokument wurde gegenüber dem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen. So vereint der neue Personalausweis die bisherige Ausweisfunktion mit einer Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Ein biometrisches Foto und die optionale Speicherung von Fingerabdrücken sowie die Vorbereitung für die elektronische Unterschrift sind weitere Neuerungen. Zudem kann der neue Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. So kann man sich künftig beispielsweise auch bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen. Wer diese Funktion nicht nutzen möchte, kann diese jederzeit, auch bei der Abholung des Ausweises, im Bürgerbüro gebührenfrei deaktivieren lassen. Für eine spätere Aktivierung werden dann Gebühren in Höhe von sechs Euro fällig.

Kosten:

Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist zehn Jahre gültig und kostet 28,80 Euro; der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Die Regelung, dass der erste Personalausweis für Kinder und Jugendliche gebührenfrei ist, gilt ab 1. November 2010 nicht mehr.

Da die Antragsannahme wegen der neuen technischen Funktionen und umfangreicher Dokumentationsschritte erheblich länger dauern wird als bisher, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Erfordernisse:

Beim Beantragen von Personalausweisen muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im hiesigen Bürgerbüro vorstellig werden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • der alte Personalausweis bzw. Reisepass
    .
  • die letzte Personenstandsurkunde

    Das Bürgerbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung von Personalausweisen die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde zwingend erforderlich ist. Für ledige Personen bedeutet dies die Vorlage der Geburtsurkunde; für Verheiratete aber auch für geschiedene Personen die letzte Heiratsurkunde bzw. die Abschrift aus dem Familienbuch.
    In der Vergangenheit wurden Personalausweise und Reisepässe lediglich nach den vorhandenen Daten des Melderegisters ausgestellt. Jedoch musste festgestellt werden, dass häufig Fehler in den Angaben der Namen und Geburtsdaten vorhanden waren und sind.  
  • Lichtbild

    Bei der Beantragung muss ein geeignetes biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm vorgelegt werden. Es muss die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigen. Das Bild darf nicht älter als sechs Monate sein.

Aushändigung:

Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises ist der alte Ausweis vorzulegen. Sie können auch eine dritte Person schriftlich ermächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen. Hierfür muss die Vollmacht eine Erklärung zum Erhalt des Pin-Briefes, sowie eine Erklärung zur Ein- bzw. Ausschaltung der Online Ausweisfunktion enthalten. Die Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder

hier »
(PDF: 37 kB)

zum Download. Eine Zusendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Vorläufiger Personalausweis:

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird ein zusätzliches Lichtbild verlangt. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!

Weitere Informationen erhalten Sie über das Personalausweisportal der Bundesdruckerei. www.personalausweisportal.de 



Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung:

Telefon:  (04371)506-644
Fax:  (04371)506-650
E-Mail:  g.gesterling@stadtfehmarn.de
Zimmer:  3
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Fax:  +49 4521 78896-903
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