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Reisepass
 

Am 1. November 2005 führt die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten ein. Rechtsgrundlage dafür ist eine am 18. Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Mit der neuen Reisepass-Generation wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt: Zum einen stellt der Chip im ePass eine zusätzliche Fälschungshürde dar. Mit der neuen Technologie wird der deutsche Reisepass damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Denn der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.

Die wichtigste Veränderung für Bürgerinnen und Bürger, die ab 1. November 2005 einen Reisepass beantragen, ist schon bei der Anfertigung der Passbilder zu beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und später weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Die Aufnahmen werden nicht - wie zuvor bei Reisepässen üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbild-Schablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen. Um die neue Fotopraxis für Fotografen und für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, können die neuen frontal aufgenommen Bilder neben den bisherigen Fotos auch für Personalausweise eingereicht werden.

Kosten:

Der technische Aufwand für Sicherheit und Datenschutz führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben werden muss. Ein zehn Jahre gültiger ePass wird in Deutschland EUR 59,00 kosten. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich der Preisspanne. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der Personen ausgestellt wird, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr EUR 37,50.

Weiterführenden Informationen und Hinweise zum ePass erhalten Sie im Internet unter der Adresse http://www.ePass.de!

Erfordernisse:

Bei der Beantragung eines ePasses muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im Bürgerbüro vorstellig werden. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • der alte Reisepass bzw. der Personalausweis
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  • die letzte Personenstandsurkunde

    Das Bürgerbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung von ePässen die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde zwingend erforderlich ist. Für ledige Personen bedeutet dies die Vorlage der Geburtsurkunde; für Verheiratete aber auch für geschiedene Personen die letzte Heiratsurkunde bzw. die Abschrift aus dem Familienbuch.
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  • Lichtbild

    Das Lichtbild muss den Erfordernissen der neuen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entsprechen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bundesdruckerei im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de.

Aushändigung:

Vom Antrag bis zur Aushändigung dauert es etwa drei bis vier Wochen. Bei der Abholung Ihres neuen ePasses ist der vorherige Reisepass vorzulegen. Sie können auch eine dritte Person schriftlich ermächtigen, Ihren ePass abzuholen. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Vorläufiger Reisepass:

Sollten Sie sofort ein gültiges Reisedokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeit von einem Jahr; die Gebühr hierfür beträgt EUR 26,00. Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ein zusätzliches Lichtbild verlangt. Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines ePasses möglich!

Einreisebestimmungen in ausländische Länder:

Informationen über Einreisebestimmungen in ausländische Länder sowie Reise- und Sicherheitshinweise für deutsche Staatsangehörige erteilt das Auswärtige Amt auf deren Internetseiten unter http://www.auswaertiges-amt.de.

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung:

Telefon:  (04371)506-644
Fax:  (04371)506-650
E-Mail:  g.gesterling@stadtfehmarn.de
Zimmer:  3
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Telefon:  +49 4371 506-667
Fax:  +49 4521 78896-903
E-Mail:  c.stenten@kreis-oh.de
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