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Luftbild Südstrand

 

Zweitwohnungssteuer
 
Die Stadt Fehmarn hat eine Zweitwohnungssteuersatzung erlassen aufgrund dessen sie eine Zweitwohnungssteuer erheben kann.

Zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fehmarn eine Zweitwohnung inne hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zu erteilen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
 
 
Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung:

 

Telefon:  (04371) 506-659
Fax:  (04371) 506-647
E-Mail:  m.langbehn@stadtfehmarn.de
Zimmer:  22
Kontaktformular
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Telefon:  (04371)506-636
Fax:  (04371)506-647
E-Mail:  l.quistorf@stadtfehmarn.de
Zimmer:  20
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Kontakt

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