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Luftbild Südstrand

 

Gewerbean-, um- und abmeldung
 

Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.

Gewerbe ist jede offene, planmäßige, selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit:

 

offen Die Tätigkeit muss nach außen (für Dritte) erkennbar sein
   
planmäßig Die Tätigkeit muss auf Dauer und eine Vielzahl von Geschäften als Ganzes angelegt sein
   
selbständig Die Tätigkeit muss rechtlich, nicht notwendig wirtschaftlich selbständig betrieben werden
   
erlaubt Die Tätigkeit darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein
   
auf Gewinn gerichtet Das Gewerbe muss gewinn orientiert betrieben werden

Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung. Bei der Anmeldung sind gültige Ausweispapiere vorzulegen! Die Gewerbeanmeldung wird innerhalb von drei Tagen bestätigt und kostet EUR 25,00 Verwaltungsgebühren.

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Vordrucke sowie nähere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt:

Telefon:  (04371)506-625
Fax:  (04371)506-630
E-Mail:  m.piel@stadtfehmarn.de
Zimmer:  8
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
 
Telefon:  (04371)506-628
Fax:  (04371)506-630
Zimmer:  8
Ins Adressbuch exportieren

Kontakt

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