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Luftbild Südstrand
Ausschüsse
 

 

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn wurden nach den §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs.1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die rechts stehenden ständigen Ausschüsse gebildet:

Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung können in die Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter im Ausschuss nicht erreichen.

 

     

Hauptausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Soziales

Bau- und Umweltausschuss

Tourismusausschuss

Stadtwerke- und Hafenausschuss

Kontakt

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