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Verkehrsrechtliche Anordnungen
 

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum kann die Stadt Fehmarn die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Die Stadtverwaltung trifft dazu auf schriftlichen Antrag die notwendige verkehrsrechtliche Anordnung.

Anträge sind erforderlich für:

• Bauarbeiten in Straßen und/oder Rad-/Gehwegen; z.B. Verlegung von Leitungen, Ausbesserungsarbeiten
• Umzüge; z.B. Laternenumzug, Kinderfest, Feuerwehrfest, Gilde pp.
• Sportliche Veranstaltungen; z.B. Volksläufe
• sonstige Veranstaltungen; z.B. Straßenfest, Straßenflohmarkt, Harley-Davidson-Treffen, Surf-Festival, Jimmy-Hendrix-
   Festival, Fischmarkt pp.
• Antrag auf Befreiung nach § 46; z.B. Abs. 1 Nr. 9 StVO (Straßenverkauf)

Verkehrsrechtliche Anordnungen werden von der Stadtverwaltung gegen die Entrichtung einer Gebühr schriftlich erteilt. Die Kosten sind abhängig von der Dauer der geplanten Maßnahme und betragen zwischen 20,-- € und 130,-- €. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Alle erforderlichen Informationen finden Sie in der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Anträge (welche Sie sich 

hier »
(PDF: 113 kB)

 herrunterladen können) sind rechtzeitig vorher (mind. 1 Woche) einzureichen bei:

Stadt Fehmarn
Fachbereich Bauen und Häfen
Burg auf Fehmarn
Ohrtstraße 22
23769 Fehmarn

Ansprechpartnerin: Frau Martina Wieske
Telefon: 04371/506-243 (bis 14.00 Uhr)
Telefax: 04371/506-211
Email: m.wieske@stadtfehmarn.de

Für das Aufstellen von Gerüsten und Containern verwenden Sie bitten den 

Antrag gem. § 46 Straßenverkehrsordnung »
(PDF: 10 kB)

.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Merkblätter:


Persönliches Erscheinen ist nur erforderlich, um Bauzeiten oder Beschilderungen abzustimmen (je nach Umfang und Aufwand der geplanten Maßnahme).

Der Beginn der Arbeiten bzw. die Aufstellung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich erst gestattet, wenn sie angeordnet worden sind!

Einzureichende Unterlagen: Antrag, entsprechender Lageplan (mit Kennzeichnung der beanspruchten Fläche) und Verkehrszeichenplan bzw. auf die jeweilige Verkehrssituation angepassten Regelplan.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne in genehmigungsfähiger Form selbst beibringen müssen!

Hinweis: Neben der verkehrsrechtlichen Anordnung ist ggf. auch ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung erforderlich. Näheres regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Fehmarn. Auskünfte hierüber erteilt: Herr Friedrich Rathjen, Tel. 04371/506-628

Kontakt

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