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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Wasserversorgung

Die ehemalige Stadt Burg auf Fehmarn und die ehemaligen Landgemeinden des Amtes Fehmarn haben mit Wirkung vom 01.01.1996 gemäß § 3 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (AGWVG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgaben der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser und die Erhebung von Entgelten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung dem

Wasserbeschaffungsverband Fehmarn
Strukkamp 69
23769 Fehmarn
Telefon: (04371)2048 oder (04371) 869854

übertragen.

Die Stadt Fehmarn führt nun diese öffentlich-rechtlichen Verträge als Rechtsnachfolger der oben genannten ehemaligen Inselgemeinden fort.

Der Wasserbeschaffungsverband regelt demnach die Wasserversorgung privatrechtlich auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (ABVWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. 1 S. 750).

Der Verband hat mit Wirkung zum 01.01.1996 Bedingungen für die Versorgung von Anschlussnehmern (Tarifkunden) mit Wasser aus dem Versorgungsnetz (BVW) erlassen, in denen der Wasserpreis, Grundpreis für Hydrantenzähler, die pauschalierte Wasserentnahmen (Bauwasser), etc. festgelegt sind.

Der zurzeit gültige Wasserpreis beträgt 1,30 EURO je m³ Frischwasser zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von zurzeit 7 %.

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