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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Abwasserbeseitigung

Bei der Abwasserbeseitigung unterscheidet man grundsätzlich in die Beseitigung von Schmutz- und die Beseitigung von Niederschlagswasser. In wenigen Fällen kommt auch noch die Beseitigung des vorgereinigten Abwassers aus Kläranlagenüberläufen hinzu.

Auf Fehmarn sind teilweise große Unterschiede in der Erschließung mit Abwasserbeseitigungsanlagen und auch in der Zuständigkeit vorhanden.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie

für

bei

die Schmutzwasserbeseitigung im Bereich der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn

den Stadtwerken Fehmarn

die Schmutzwasserbeseitigung im Bereich des ehemaligen Amtes Fehmarn

dem Zweckverband Ostholstein

die Niederschlagswasserbeseitigung auf der gesamten Insel Fehmarn

den Stadtwerken Fehmarn

die Beseitigung des vorgereinigten Abwassers aus Kläranlagenüberläufen

den Stadtwerken Fehmarn

 

Für den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Fehmarn gelten insbesondere folgende Satzungen:

Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Fehmarn »
(PDF: 904 kB)

Übergangssatzung Gebührenerhebung Abwasserbeseitigung »
(PDF: 1.5 MB)

Beitrags- und Gebührensatzung BGS Abwasserbeseitigung (Lesefassung) »
(PDF: 181 kB)


Sofern Ihr Grundstück sich im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Fehmarn befindet, haben Sie dort einen Entwässerungsantrag zu stellen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist die Entwässerung entsprechend herzustellen. Ein Anschluss an die vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlagen ist vorzunehmen, da Anschluss- und Benutzungszwang geltend gemacht wird. Der Entwässerungsantrag kann hier  heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Sofern der Grundstücksanschluss erstmalig hergestellt wird, müssen Sie mit einer einmaligen Beitragsveranlagung rechnen. War bereits ein Grundstücksanschluss vorhanden und möchten Sie einen weiteren Grundstücksanschluss haben oder ist ein weiterer Grundstücksanschluss aufgrund einer Grundstücksteilung nötig, wird eine Kostenerstattung verlangt.

Für die regelmäßige Inanspruchnahme bzw. Bereitstellung der jeweiligen zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage werden jährliche Gebühren fällig.
Während beim Niederschlagswasser die Gebühr sich allein an der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche orientiert, gelten für die Schmutzwassergebühr und für die Gebühr, die für die Beseitigung des vorgereinigten Abwassers aus Kläranlagenüberläufen entsteht, andere Grundlagen. Diese bemessen sich nach dem Trinkwasserverbrauch und dem tatsächlich eingeleiteten Abwasser. Die Schmutzwassergebühr wird darüber hinaus differenziert nach einer Schmutzwassergrundgebühr und einer Schmutzwasserbenutzungsgebühr. Die Schmutzwassergrundgebühr wird auf Grundlage der Zählergröße für den Trinkwasseranschluss veranlagt.

Die Gebührensätze haben aktuell folgende Höhe:











Schmutzwasser-
beseitigung

Niederschlagswasser-beseitigung

Beseitigung des vorgereinigten Abwassers aus Kläranlagenüberläufen

Grundgebühr

Benutzungsgebühr

€ pro angefangene
10 m² bebauter oder befestigter Fläche

Gebiet der ehemaligen Gemeinden Bannesdorf und Landkirchen

Gebiet der ehemaligen Gemeinde West-fehmarn

bis zu einer Zähler-größe von

Grund-gebühr

€ pro m³ Schmutzwasser

€ pro m³ Frisch-wasser-verbrauch

€ pro m³ Frisch-wasser-verbrauch

Qn2,5

Qn6

Qn10

Qn15

Qn40

Qn50

Qn60

Qn80

Qn100

Qn150

96,00

230,40

384,00

576,00

1.536,00

1.920,00

2.304,00

3.072,00

3.840,00

5.760,00

2,05

5,47

0,57

0,43


Sofern Sie von der Möglichkeit des Bankeinzugs Gebrauch machen möchten, können Sie hier den notwendigen Vordruck herunterladen. Nach Ausdruck muss dieser komplett ausgefüllt und unterschrieben im Original (!) versandt werden. Einzugsermächtigungen, die per Telefax oder als Anhang einer E-Mail zugeschickt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Sollte sich Ihre bebaute oder befestigte Fläche und somit die Grundlage für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr geändert haben, so müssen Sie dies den Stadtwerken Fehmarn mitteilen. Hierzu können Sie die Selbstauskunft nutzen, die Sie hier herunterladen können.

Die Niederschlagswassergebühr darf nicht mit den an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Verbandsbeiträge verwechselt werden, die sich an der Fläche der unbefestigten Flächen orientieren und für die Unterhaltung der Verbandsgewässer erhoben werden. Diese führen das direkt, oder über das Grundwasser, eingeleitete Oberflächenwasser über die Verbandsgewässer ungereinigt in die Ostsee ab.

Sollten Sie Probleme mit verstopften Kanalleitungen haben, so prüfen Sie bitte zunächst Ihren dazu gehörigen Kontrollschacht.
Ist die Verstopfung zwischen Ihrem Haus und dem Kontrollschacht, die Leitung in Richtung Straße jedoch frei, so liegt die Ursache auf Ihrem Grundstück, wofür Sie allein verantwortlich sind. In diesem Fall müssen Sie selbst eine Firma finden und beauftragen, um die Verstopfung zu beseitigen.
Befindet sich die Verstopfung jedoch zwischen dem Kontrollschacht und der öffentlichen Leitung in der Straße, so kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Verstopfung in die Zuständigkeit der Stadtwerke Fehmarn fällt, die diese dann selbst beseitigt oder nach entsprechender Auftragserteilung beseitigen lässt. In diesem Fall beauftragen Sie bitte keine Firma, sondern wenden sich unmittelbar an die Stadtwerke Fehmarn, die hierfür eine Notfallnummer zur Störungsbeseitigung eingerichtet hat.
Diese ist 24 Stunden an jedem Tag des Jahres erreichbar und lautet: 04371/506-777.

Kontakt

Herr Sascha Deisinger
Stadtwerke Fehmarn
Werkleiter
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-700
Fax:  (04371)506-711
s.deisinger@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Herr Arndt Meislahn
Stadtwerke Fehmarn
Technischer Leiter
stellv. Werkleiter
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-730
Fax:  (04371) 506-711
a.meislahn@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Herr Oliver Othengrafen
Stadtwerke Fehmarn
Technische Abteilung
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-715
Fax:  (04371)506-711
o.othengrafen@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Frau Sandra Steinhauer
Stadtwerke Fehmarn
Kaufmännische Abteilung/Finanzen
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-717
Fax:  (04371) 506-711
s.steinhauer@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Frau Tanja Köneking-Prüß
Stadtwerke Fehmarn
Kaufmännische Abteilung/Abrechnung
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-716
Fax:  (04371) 506-711
t.koeneking-pruess@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
Herr Jacek Kaps
Stadtwerke Fehmarn
Technische Abteilung
Burg auf Fehmarn
Am Markt 31
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-732
Fax:  (04371) 506-711
j.kaps@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
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