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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Urkundenservice

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Welche Urkunden gibt es?

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Sterbeurkunde

Von allen Urkundenarten gibt es auch mehrsprachige Dokumente und beglaubigte Ablichtungen der Registereinträge.

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Heiratsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.

Urkundenbestellung

Sie können Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Um Ihnen Zeit und Wege zu sparen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Urkunden zu bestellen.

Bestellung per Post oder Email

Rufen Sie den Vordruck im PDF-Format (Randspalte) auf und drucken Sie diesen aus. Bitte füllen Sie den Vordruck aus und übersenden uns Ihre Urkundenbestellung per Post oder Email.

Fügen Sie der Bestellung bitte unbedingt einen Nachweis Ihrer Berechtigung zum Erhalt der Urkunde bei (Kopie des Personalausweises oder der alten Urkunde).

Gebühren per Vorkasse

Bitte überweisen Sie im Anschluss an Ihre Bestellung die anfallenden Gebühren.

Sobald der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde, übersenden wir Ihnen die angeforderten Dokumente.
Teilen Sie uns per E-Mail Ihre Anschrift mit und das Überweisungsdatum.

Was kostet die Ausstellung von Urkunden?

Die Gebühr beträgt für eine Personenstandsurkunde 15,- €, für jedes weitere Exemplar der gleichen Art, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die halbe Gebühr (7,50 €).

Hinweis zur Auskunftserteilung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.

Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 und

§ 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

 

Kontakt

Frau Britta Schwerin
Standesamt
Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport
Burg auf Fehmarn
Am Markt 1
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-140
Fax:  (04371)506-146
b.schwerin@stadtfehmarn.de
Zimmer:  7
Kontaktformular
Frau Jennifer Fickert
Standesamt
Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport
Burg auf Fehmarn
Am Markt 1
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-142
Fax:  (04371) 506-146
j.fickert@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
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