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Ortsbeiräte
 

Gemäß § 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Gebietsänderungsvertrag) vom 11. Oktober 2002 zwischen der Stadt Burg auf Fehmarn, der Gemeinde Bannesdorf auf Fehmarn, der Gemeinde Landkirchen auf Fehmarn und der Gemeinde Westfehmarn, werden für die erste Wahlperiode der Stadt Fehmarn nachstehende Ortsbeiräte gebildet:

  • Ortsbeirat Landkirchen auf Fehmarn
    (für das Gebiet der bisher eigenständigen Kommune Landkirchen auf Fehmarn),
  • Ortsbeirat Westfehmarn
    (für das Gebiet der bisher eigenständigen Kommune Westfehmarn).

Der jeweilige Ortsbeirat besteht aus 11 Mitgliedern. Die Zahl der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter darf nicht die Zahl der anderen Bürgerinnen und Bürger erreichen, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder).

Aufgabe der Ortsbeiräte ist es, alle sich für den Ortsteil ergebenden besonderen kommunalen Probleme zu beobachten, zu erörtern und ggf. Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Die Beratung der Ortsbeiräte können sich insbesondere auf nachfolgende Bereiche beziehen:

Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von kulturellen, sozialen sowie Einrichtungen der Jugendpflege, Sportanlagen, Schulen, Kindergärten, Einrichtung der Naherholung, Park- und Grünanlagen, Schülerbeförderung, Bauleitplanung, Ausbau und Unterhaltung von Straßen und Wegen sowie Pflege des Brauchtums.

 

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