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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Anliegerbescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

An wen muss ich mich wenden?

die zuständige Gemeinde

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständig

Stadt Fehmarn - Der Bürgermeister
Am Markt 1
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-0
Fax: 04371 506-147
E-Mail

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