Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Fachkundige Person - Befähigungsschein
Verfügbare Dokumente
Elektronischer Antrag Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG (Antragsassistent)
Elektronischer Antrag Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG (Antragsassistent)
Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja
Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.