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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Suchergebnis (16 Treffer)

24.01.2023
Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 findet nach fünf Jahren die turnusmäßige Schöffenwahl statt.

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10.01.2023
Informationsveranstaltung der Hauptamtlichen Wachabteilung der Feuerwehr Fehmarn
zum Thema
Beruf: Feuerwehr
Ausbildung und Karriere bei der Hauptamtlichen Wachabteilung
der Feuerwehr Fehmarn
Wann: 18.01.2023 um 19:00 Uhr
Wo: Mensa der Inselschule, Kantstraße 1, 23769 Fehmarn

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10.01.2023
LED Sanierung

Neben der Förderung von regenerativen Energien ist die Stadt Fehmarn bemüht, die Umwelt zu schonen und das Klima zu schützen.


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06.12.2022
Unterstützung für Unternehmen in der Energiekrise
(Stand: 14.03.2023)
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt betroffene haupterwerbliche Unternehmen, natürliche Personen als Unternehmer im Haupterwerb und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen/gemeinnützige Organisationen, die im Förderzeitraum 01.11.2022 – 31.10.2023 unmittelbar durch die gestiegenen Energiekosten für den Eigenverbrauch in einen Liquiditätsengpass geraten sind/geraten werden. ...
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23.11.2022

Konzept des Berliner Architekturbüros ifau überzeugt am meisten


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30.06.2022

Wollen Sie sich besser zu Fuß und mit dem Fahrrad in Burgtiefe auf Fehmarn fortbewegen oder mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln anreisen? Dann helfen Sie uns, möglichst viele Hindernisse aus dem Weg zu räumen und ein zukunftsfähiges Mobilitätsangebot aufzubauen. Zeigen Sie uns, welche Handlungsbedarfe es bei der Mobilität und im Verkehrssystem gibt:

  • Probleme bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • schlechte und nicht barrierefreie Wege,
  • fehlende Verbindungswege und Überquerungsstellen,
  • Mängel beim Fuß- und Radverkehr inklusive Radabstellanlagen,
  • Konflikte zwischen Auto-, Fuß- und Radverkehr,
  • Probleme beim Parken (Parkplatzkapazitäten, Parkgebühren usw.),
  • fehlende Ladeinfrastruktur für Kfz und Fahrräder,
  • gerne aber auch bestehende Qualitäten im Verkehrssystem.

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10.05.2022

Die Stadt Fehmarn hat für die Fehmarn-Tafel im Rathaus ab sofort eine Lebensmittel-Abgabestelle eingerichtet. Das Rathaus ist geöffnet von Montag – Donnerstag  8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstagnachmittag von 13:30 – 18:00 Uhr.

Im Erdgeschoss, direkt neben der Haupteingangstür, seitlich der Treppe zum Obergeschoss, wurden Regale und ein Kühlschrank aufgestellt, um die gespendeten Waren dort abzustellen.

Jeden Montagmittag werden die Waren von der Fehmarn-Tafel abgeholt, um dann am Dienstag in die wöchentliche Ausgabe zu gelangen.

Insbesondere werden Käse, Quark, Milch, Eier, Butter und Margarine benötigt. Auch Kaffee, Tee Marmelade, gern auch Selbsteingekochtes, Nudeln, Reis und Säfte stehen oben „auf der Liste“. Aber insgesamt sind alle Lebensmittelspenden gefragt und willkommen.

Daneben können aber auch WC-Papier, Körperpflegemittel, Waschmittel  usw. dort abgestellt werden.

Die Stadt Fehmarn unterstützt die super tolle ehrenamtliche Arbeit der Fehmarn-Tafel und freut sich über jede im Rathaus abgegebene Spende.


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21.02.2022
Statusmeldung zur Verkehrssituation auf der Fehmarnsundbrücke  
Unter dem folgenden Link können Sie online sehen, welche Verkehrssituation auf der Fehmarnsundbrücke herrscht: www.strassen-sh.de
Des Weiteren kann die Verkehrssituation auch telefonisch abgefragt werden unter: 04321-4998490

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01.07.2020
Ortsentwicklungskonzept für die Stadt Fehmarn

Mit dem Beschluss der Stadtvertretung am 28. Mai 2020 trat das „Ortsentwicklungskonzept für die Stadt Fehmarn“ in Kraft.


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24.09.2019

Am 27.06. 2019 rief die Stadtvertretung der Stadt Fehmarn den Klimanotstand aus. Es wurde zum Ziel erklärt, dass Fehmarn bis 2030 klimaneutral werden soll.


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30.11.2018

Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013) weist die Stadt Fehmarn darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2019 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz (SG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), widersprechen können.
Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Fehmarn, Bürgerbüro, Burg auf Fehmarn, Bahnhofstraße 5, 23769 Fehmarn, einzulegen.

Zuständig für Fragen rund um das Wehrrecht ist das

Karrierecenter III der Bundeswehr Düsseldorf
Dezernat 7 – Wehrersatzwesen
Ludwig-Beck-Straße 23
40470 Düsseldorf
Tel. 0211/6190


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30.08.2018

Auf der Internetseite "amtsweg.com" wird die Möglichkeit zum Erwerb von Führungszeugnissen beworben. Man erhält nach Entrichtung der Gebühr in Höhe von 13,- € jedoch nur einen Ratgeber in Form einer PDF- Datei.

Führungszeunisse können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Fehmarn oder unter gewissen Vorraussetzungen auch online unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


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