Kinderreisepass
Beantragung eines Kinderreisepasses
Bei der Beantragung müssen die Sorgeberechtigten grundsätzlich beide persönlich im hiesigen Bürgerbüro vorstellig werden. Liegt eine unterschriebene Vollmacht eines Sorgeberechtigten vor, so kann der / die andere den Kinderreisepass alleine beantragen. Auch das Kind muss dabei anwesend sein. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- der alte Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- die letzte Personenstandsurkunde
Das Bürgerbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung von Kinderreisepässen die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde zwingend erforderlich ist. Für Kinder bedeutet das die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde.
In der Vergangenheit wurden Personaldokumente lediglich nach den vorhandenen Daten des Melderegisters ausgestellt. Jedoch musste festgestellt werden, dass häufig Fehler in den Angaben der Namen und Geburtsdaten waren und sind.
- Lichtbild
Bei der Beantragung muss ein geeignetes biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm vorgelegt werden. Es muss das Kind ohne Kopfbedeckung zeigen. Das Bild darf nicht älter als sechs Monate sein.
Aushändigung
Bei der Abholung des neuen Kinderreisepasses ist der alte Kinderreisepass vorzulegen. Sie können auch eine dritte Person schriftlich ermächtigen, den Kinderreisepass abzuholen. Die Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro und sie stehen Ihnen in der rechten Randspalte zum Download bereit.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist nicht zulässig!
Kosten
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig – längstens aber bis zum 12. Lebensjahr und kostet 13 Euro. Eine Verlängerung ist - solange der Kinderreisepass gültig ist - möglich und kostet 6 Euro. Auch die Verlängerung ist 1 Jahr gültig, jedoch längstens bis zum 12. Lebensjahr. Eine Aktualisierung der Daten (z.B. Größe oder Bild) gegen 6 € Gebühr ohne Änderung der Gültigkeitsdauer möglich.
Wichtig
Das Kind muss auch bei der Beantragung der Aktualisierung oder Verlängerung anwesend sein!