Wohngeldamt
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für die Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Weitergehende Informationen zum Wohngeldrecht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung unter folgendem Link:
Informationen zum Wohngeldrecht ab 2016
Informationen zum Wohngeldrecht - Ratschläge und Hinweise