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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Zuständig

Zweckverband Ostholstein (ZVO)
Postfach 1380
23723 Sierksdorf
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Telefon: 04561 399-0
Fax: 04561 399-187
E-Mail
Internet

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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E-Mail
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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