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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständig

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Südring 32
22303 Hamburg
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Telefon: +49 40 42863-5006
Fax: +49 40 42863-5188
E-Mail
Internet

Bemerkungen: Zentrale Behörde für Auslandsadoption

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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