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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Anträge / Formulare

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
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Telefon: +49 431 57065-0
Fax: +49 431 57065-25
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

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