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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Biotopschutz und Biotoppflege

Leistungsbeschreibung

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan des Biotops,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage

  • § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
  • Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Zuständig

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail
Internet
: poststelle@melund.landsh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
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Internet
: poststelle@melund.landsh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
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Fax: +49 431 988-7239
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Internet
: poststelle@melund.landsh.de-mail.de

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Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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E-Mail
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Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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