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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

An wen muss ich mich wenden?

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Zuständig

Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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