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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

Leistungsbeschreibung

Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Tier
    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
  • Angaben zum Fund
    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall
  • Angaben zur eigenen Person
    • Vor‐ und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Zuständig

Ordnungsamt
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-690
Fax: 04371 506-650
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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