Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Leistungsbeschreibung
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.