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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Winzererstraße 9
80797 München
Auf Karte anzeigen

Fax: +49 89 1261-2550
Telefon: +49 89 1261-2582
Internet

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