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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Gesellenprüfung: Zeugnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.
Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Auszubildenden übermittelt.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

Zuständig

Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 451 1506-0
Fax: +49 451 1506-180
E-Mail
Internet
: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

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