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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Zuständig

Stadt Fehmarn - Der Bürgermeister
Am Markt 1
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-0
Fax: 04371 506-147
E-Mail

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