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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Jagderlaubnis erhalten

Leistungsbeschreibung

Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.

Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.

Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.

Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.

An wen muss ich mich wenden?

Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.

Zuständig

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
E-Mail

Öffnungzeiten:

Service-Zeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Jagd- und Waffenbehörde

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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