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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

Leistungsbeschreibung

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Zuständig

Bußgeldstelle Kreis Ostholstein
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-800
Fax: +49 4521 788-968920
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bußgeldstelle
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-642
Fax: 04371 506-650
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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