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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben

Leistungsbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

An wen muss ich mich wenden?

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

Zuständig

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
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Telefon: +49 431 988-8800
Fax: +49 431 988-8890
E-Mail
Internet

Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
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Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-4172
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Finanzministerium

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-4172
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Fachdienst Grundstücks- und Gebäudeservice - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-96665
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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