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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Zuständig

Führerscheinstelle - Kreis Ostholstein
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-800
Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mittwoch ganztägig geschlossen.
Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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