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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 71 Sozialgesetzbuch (SBG) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Zuständig

Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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