Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

ZuFiSH

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Spielhallenerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Ordnungsamt
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-690
Fax: 04371 506-650
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Seite zurücknach obenSeite drucken