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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Bestellung zur Betreuerin oder zum Betreuer durch das Betreuungsgericht veranlassen

Leistungsbeschreibung

Einer Person, die ihre Angelegenheiten aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr selbst regeln kann, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellen. Die Betreuerin oder der Betreuer kann für die hilfsbedürftige Person in von dem Betreuungsgericht bestimmten Bereichen, so genannten Aufgabenkreisen, tätig werden und die hilfsbedürftige Person, wenn nötig, auch rechtlich vertreten.
 
Die Mehrzahl der Betreuungen in Schleswig-Holstein werden ehrenamtlich geführt. Das bedeutet, dass Verwandte oder Bekannte der hilfsbedürftigen Person oder engagierte Bürgerinnen oder Bürger die Rolle der Betreuerin oder des Betreuers übernehmen. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.

Als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer haben Sie bestimmte Aufgaben und Pflichten. Sie müssen bei Ihrer Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person deren Wünsche und Interessen berücksichtigen. Auch müssen Sie dem Betreuungsgericht in bestimmten Abständen über Ihre Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person berichten.
 
Nach der Bestellung durch das Betreuungsgericht erhalten Sie einen Betreuerausweis. Bei der Gelegenheit informieren die Rechtspfleger des Betreuungsgerichts Sie über Ihre Aufgaben und Pflichten als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer. Auch später können Sie sich mit Fragen zu Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer an das Betreuungsgericht wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.

Was sollte ich noch wissen?

Unterstützung und Beratung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen in Schleswig-Holstein und bei den Landrätinnen und Landräte der Kreise oder den (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern der kreisfreien Städte. Eine Liste der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein finden sie auf den Internetseiten der Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein (IGB).

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Zuständig

Amtsgericht Oldenburg
Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
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Telefon: +49 4361 624-0
Fax: +49 4361 624-300
E-Mail
Internet

Amtsgericht Oldenburg

Telefon: +49 4361 624-0
Fax: +49 4361 624-300
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