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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Vereine

Leistungsbeschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Zuständig

Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 451 371-0
Fax: +49 451 371-1523
E-Mail
Internet

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