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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Verfahrensablauf

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Gewerbebehörde

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Gewerbebehörde

Voraussetzungen

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
    • bei juristischen Personen

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

Welche Fristen muss ich beachten?

Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja, ggf. GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Ordnungsamt
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-690
Fax: 04371 506-650
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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