Amtliche Bekanntmachung
Das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes und der stv. Schiedsfrau/des stv. Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Stadt Fehmarn ist zum 13.10.2023 wegen Ablauf der Wahlzeit zu besetzen.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben, sowie die sonstigen Voraussetzungen nach §2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein erfüllen, können sich um die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben.
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Die Wahl erfolgt nach Anhörung der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen durch die Stadtvertretung Fehmarn voraussichtlich im September 2023 und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.
Der amtierende Schiedsmann kandidiert für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes.
Personen, die sich für dieses Amt interessieren, werden gebeten, sich mit einer formlosen Kurzbewerbung bis zum 30. Juni 2023 bei der Stadt Fehmarn, Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport, Rathaus Zimmer 14, Burg auf Fehmarn, Am Markt 1, 23769 Fehmarn, Tel.: 04371 - 506 134 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr zu melden.
Fehmarn, den 21. April 2023
Stadt Fehmarn
Jörg Weber
Bürgermeister