Kindertagesstätten
Das Kindertagesstättenrecht regelt sich nach dem Sozialgesetzbuch VIII auf bundesrechtlicher Ebene ergänzt durch das Kindertagesstättengesetz Schleswig – Holstein und der Kindertagesstättenverordnung Schleswig – Holstein auf landesrechtlicher Ebene.
Die Stadt Fehmarn unterhält keine eigenen kommunalen Kindertagesstätten.
Die Unterhaltung der sieben Kindertagesstätten auf der Insel Fehmarn erfolgt durch freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Anmeldung für einen Krippen- oder Kindertagesstättenplatz erfolgt ab dem 01.08.2020 ausschließlich über das KitaPortal Schleswig-Holstein. Sie gelangen über folgenden Link auf die Internetseite:
- www.kitaportal-sh.de
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie persönlich in einer KiTa vorstellig werden. Dort können Sie zusammen mit dem/der Ansprechpartner/in Ihr Kind in dem KitaPortal anmelden.
Bei weiteren Fragen bezüglich einzelner Kindertageseinrichtungen, stehen Ihnen die KiTa-Leitungen gerne zur Verfügung.
Die Kindertageseinrichtungen der freien Träger finden Sie im nachfolgenden Lageplan. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Einrichtungen klicken Sie bitte auf die jeweilige Einrichtung in den unten stehenden Links.
Bei der Auswahl der Einrichtung, die zu Ihren Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen Ihres Kindes passt, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
.
Sollte für Sie die Betreuung Ihres unter dreijährigen Kindes in keiner der oben aufgeführten Einrichtungen infrage kommen, ist eine Betreuung durch eine Tagesmutter in Betracht zu ziehen. Dafür wenden Sie sich bitte an den Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Dienste, Tel.: 04521-788-660.