Bürgervorsteherin
Die Bürgervorsteherin ist Vorsitzende der Stadtvertretung. Sie führt kraft Gesetzes die Bezeichnung "Bürgervorsteherin" und wurde aus der Mitte der Stadtvertretung gewählt (§ 33 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).
Zur Bürgervorsteherin wurde gewählt: