Bevorstehende Verfahren
Bevorstehende Verfahren:
Die Stadt Fehmarn informiert hier gem. § 20 Abs. 4 VOB/A über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 TEUR.
Darüber hinaus können Sie sich im Baublog der Stadt Fehmarn (https://baublog.stadtfehmarn.de/) über die Bauprojekte der Stadt Fehmarn informieren.
Fehmarn, OT Staberdorf, Achter de Höf, Straßenbau und Neubau RW-Kanal »
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