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Luftbild Südstrand

 

Regenwasser
 

Aufgrund der Gemeindefusion der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn mit den ehemaligen drei amtsangehörigen Landgemeinden Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn und Westfehmarn zur Stadt Fehmarn ist diese Kraft Gesetz Rechtsnachfolger der oben genannten ehemaligen Kommunen.

Im Rahmen der Fusion werden derzeit alle Satzungen der ehemaligen vier Kommunen durch neue Satzungen der Stadt Fehmarn ersetzt. Bis zum Erscheinen der neuen Satzungen bleibt die volle Gültigkeit der Satzungen der ehemaligen vier Kommunen erhalten.

Da jedoch nicht alle Satzung zum gleichen Zeitpunkt neu berechnet, vereinheitlicht, beschlossen und verkündet werden können, wird es innerhalb der Übergangszeiten unterschiedlich lange dauern, bis alle Satzungen neu erlassen wurden.

Für den Bereich der Niederschlagswassergebühr wird derzeit an einer einheitlichen Satzung gearbeitet

Ehemalige Landgemeinden

Mit dem Erlass der Abwassersatzungen für die ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn und Westfehmarn sowie der dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung im Jahre 1994 sind in den oben genannten Gemeinden Gebühren für die Regenwasserbeseitigung zu entrichten.

Die Gebühr bemisst sich nach der auf dem Grundstück bebauten und befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage entwässert wird.

Flächen die anderweitig entwässert werden, z.B. mit Regentonnen, Klärteichen oder Gräben der Wasser- und Bodenverbände, werden nicht mit der Abgabe belegt.

Sollten sich Änderungen bei der Bemessungsgrundlage ergeben haben, können Sie diese der Stadtverwaltung Fehmarn mittels Fragebogen mitteilen. Die Angaben werden dann umgehend auf einem Veranlagungsbescheid umgesetzt.

Weitere Auskünfte erteilen:

Telefon:  (04371)506-715
Fax:  (04371)506-711
E-Mail:  o.othengrafen@stadtfehmarn.de
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Ehemalige Stadt Burg auf Fehmarn

Mit dem Inkrafttreten der Satzung über die Abwasserbeseitigung der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn (Abwasserbeseitigungssatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn (Beitrags- und Gebührensatzung) zum 01.01.2000 sind neben der allgemeinen Schmutzwassergebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasser) besondere Gebühren zu entrichten.

Die Gebühr bemisst sich nach den auf den jeweiligen Grundstücken bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlage entwässert wird.

Sie beträgt für die Jahre 2000 sowie 2001 jeweils EUR 2,93 je angefangene 10 qm angeschlossene und bebaute und befestigte Grundstücksfläche.

Anfang des Jahres 1999 wurden alle Grundstückseigentümer in der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn Fragebögen übersandt, mit der Bitte, der ehemaligen Stadt Burg auf Fehmarn die aktuellen Angaben der bebauten und befestigten Flächen ihrer Grundstücke mitzuteilen.

Sollten zwischenzeitlich Änderungen hinsichtlich der bebauten oder befestigten Flächen auf dem Grundstück ergeben haben oder Sie ein Grundstück neu bebaut Hausgaben, teilen Sie dieses bitte umgehend unter Verwendung des Fragebogens zur Niederschlagswassergebühr mit.

Ihr Ansprechpartner:
 

Telefon:  (04371)506-700
Fax:  (04371)506-711
E-Mail:  s.deisinger@stadtfehmarn.de
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