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Bauvoranfrage
 

Bei Zweifeln über die Bebaubarkeit eines Grundstücks sollte vor Einreichen eines Bauantrages eine schriftliche Voranfrage zur Klärung einzelner Fragen gestellt werden. So können unnötige und aufwendige Planungsarbeiten vermieden werden.

Die Voranfrage mit den Bauvorlagen ist bei der örtlichen Gemeinde-/ Stadtverwaltung einzureichen. Diese hat sie unverzüglich nach Eingang an die untere Bauaufsichtsbehörde (Genehmigungsbehörde) zur Entscheidung weiterzuleiten.

Für Vorhaben, die außerhalb von Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen liegen, kann die Gemeinde / Stadt ihre Stellungnahme (planungsrechtliches Einvernehmen) nachreichen. Die Frist hierfür wird durch Gesetz geregelt. Sie beträgt zwei Monate.

Ein positiver Vorbescheid ist zu erteilen, dieser Bescheid ist drei Jahre gültig, wenn keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auf diese verbindliche Auskunft hin kann der Bauherr die weitere Planung und Genehmigungsphase durchführen.

Vor Erteilung der schriftlichen Baugenehmigung darf jedoch keinesfalls mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Ein Verstoß zieht ein ordnungsrechtliches Verfahren nach sich und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Bauvoranfrage für ein Grundstück in der Stadt Fehmarn ist mit folgenden Unterlagen dreifach bei der Stadt Fehmarn einzureichen:
  • Übersichtsplan im Maßstab 1:1000 (Katasteramt Oldenburg)
    .
  • Lageplan im Maßstab 1:500 (Katasteramt Oldenburg)
    .
  • Baubeschreibung (formlos)
    .
  • Bauantragsformular vom örtlichen Bauamt

Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung:

Telefon:  (04371)506-238
Fax:  (04371)506-211
E-Mail:  c.rickert@stadtfehmarn.de
Zimmer:  12
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Das Amt für Bauordnung bei der Kreisverwaltung Ostholstein

Die Leitung dieses Amtes liegt in den Händen von Herrn Nils Hollerbach. Herr Christian Jürgens, Gruppenleiter, ist Ansprechpartner für alle Fragen, die bei Bauvoranfragen und Bauanträgen noch Schwierigkeiten erzeugen. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer (04521)788-347

(Quelle bezüglich der Informationen zum Amt für Bauordnung stammen aus der Broschüre „Planen, Bauen, Wohnen im Kreis Ostholstein“, die im Bauamt der Stadt Fehmarn ausliegt.)

Kontakt

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