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Luftbild Südstrand

Straßenreinigung
 

Nach der Straßenreinigungssatzung wird die Reinigungspflicht für

  • die Gehwege,
  • die begehbaren Seitenstreifen,
  • die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist,
  • die Fußgängerstraßen,
  • die Rinnsteine,
  • die Hälfte der Fahrbahnen einschl. Stellspuren oder Stellplätzen (ausgenommen hiervon sind Flächen der Parkraumbewirtschaftung)

in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Grundstücke auferlegt.

Die Straßenreinigung ist einmal wöchentlich bzw. bei Bedarf auch häufiger durchzuführen.

Im Winter sind die Gehwege bei Glätte durch Eis oder Schnee mit abstumpfenden Mitteln zu streuen und zwar bis 8.00 Uhr. In der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr entstehende Glätte ist so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen. Schnee ist in dieser Zeit unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen. Die Verwendung von Streusalz ist verboten.

Nähere Auskünfte erteilen:


Telefon:  (04371)506-645
Fax:  (04371)506-650
E-Mail:  h.nerl@stadtfehmarn.de
Zimmer:  6
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