+++ Corona-Hilfen +++
(Stand: 11.02.2021)
Aktuelles:
Finanzielle Hilfen:
- Beilhilferegelungen:
Die EU-Kommission hat den Beihilferahmen für Corona-Hilfen im Januar 2021 verlängert und erweitert. Informationen zu den beihilferechtlichen Regelungen finden Sie in den entsprechenden FAQ auf der Überbrückungshilfe-Plattform. Aus den neuen Regelungen ergeben sich sowohl für die Überbrückungshilfe II als auch die November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht, auf welchen Beihilferahmen der Antrag gestützt werden soll. Näheres dazu in den entsprechenden Unterpunkten.
- November- und Dezemberhilfe:
Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von behördlich angeordneten Schließungen betroffen sind, können einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im Vorjahreszeitraum beantragen. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sowohl für den Monat November 2020 als auch Dezember 2020 können über die Online-Plattform der Überbrückungshilfe beantragt werden.
Die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe endet am 30. April 2021.
Wahlrecht Beihilferahmen: Unternehmen können nun wählen, auf welcher beihilferechtlichen Grundlage sie die Wirtschaftshilfe beantragen – Kleinbeihilfregelung und De-minimis-Verordnung (Beträge bis 2 Mio. €), Fixkostenhilferegelung (Beträge bis 10 Mio. €), Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begrenzung; neben den Verlusten können hier auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden).
Antragstellung: Die Anträge müssen durch eine*n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in o. ä. Berufsgruppen gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Soloselbständige. Diese sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 € direkt antragsberechtigt. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. (Falls Sie noch kein Zertifikat haben, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.)
- Überbrückungshilfe des Bundes:
Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Förderung erfolgt mittels nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Überbrückungshilfe II:Anträge fürden FörderzeitraumSeptember bis Dezember 2020 können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Programmdetails und ein FAQ zur Überbrückungshilfe II auf derOnline-Plattform der Überbrückungshilfe.
Wahlrecht Beihilferahmen:Mit dem erweiterten EU-Beihilferahmen kann nun bei der Schlussabrechnung rückwirkend der Beihilferahmen gewählt werden – Bundesregelung Kleinbeihilfen (Beträge bis 1,8 Mio. €) oder Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 (Beträge über 1,8 Mio. €).
Überbrückungshilfe III: Seit 10.02.2021 können auch Anträge für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden. Antragsfrist: 31. August 2021. Auch hier können die Antragsteller wählen, auf welche beihilferechtliche Regelung sie ihre Anträge stützen möchten. Es sollen zunächst ab Mitte/Ende Februar Abschlagszahlungen fließen, ehe ab März 2021 die reguläre Auszahlung erfolgt. FAQ zur Überbrückungshilfe III
Antragstellung allgemein: Die Anträge auf Überbrückungshilfe können ausschließlich von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen im Auftrag des antragsberechtigten Unternehmens gestellt werden. Eine Registrierung auf der Online-Plattform des BMWi ist erforderlich.
Weitere Informationen:
- Förderrichtlinien Überbrückungshilfe Land Schleswig-Holstein
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) BMWi
- Infohotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431-550733412 (nur für potentielle Antragsteller, nicht für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer)
- Die IHK Schleswig-Holstein bietet auf www.ihk-sh.de/ueberbrueckungshilfe einen Vorabcheck zur Antragsberechtigung an.
- Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:
Mittel aus diesem Förderprogramm können die Ausbildungsbetreibe beantragen, die von der Corona-Krise erheblich betroffen sind.
Das Programm umfasst die folgenden
Förderbereiche:
⯈ Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus (⯈ Prüfkatalog zur Ausbildungsprämie der IHK zu Lübeck zur Überprüfung der Antragsvoraussetzungen für
die Ausbildungsprämie)
⯈ Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit bei den Auszubildenden
⯈ Übernahmeprämie bei Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben
Das Land Schleswig-Holstein ergänzt das Programm mit einer einmaligen Förderung i. H. v. 2.000 € für Unternehmen, die zusätzlich Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Förderrichtlinie des Landes finden Sie hier.
Außerdem stellt das Land Schleswig-Holstein im kommenden Jahr finanzielle Unterstützung zur Unterbringung von Auszubildenden während des Blockunterrichts an Berufsschulen bereit. ⯈Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums SH
Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist, wird sie hier verlinkt. - Härtefallfonds des Landes SH:
Unternehmen, die nicht hinreichend vom Bundesprogramm Überbrückungshilfe profitieren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Krise einen Umsatzeinbruch verzeichnen, können mit Hilfe von Darlehen oder stillen Beteiligungen durch das Land Schleswig-Holstein unterstützt werden.
⯈IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen)
⯈MBG-SH Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungskapital) - Umsatzsteuersenkung und andere steuerliche Hilfen:
Am 29.06.2020 wurde die befristete Senkung der Umsatzsteuer beschlossen. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sind die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % gesenkt. Weitere steuerliche Hilfen für Unternehmen wurden ebenfalls beschlossen.
- IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:
Unterstützung für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die aufgrund behördlicher Verordnungen im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die IB.SH. - Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein:
Eigenkapital-Hilfe für Start Ups und kleine Mittelständler. - Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität:
Von der Landesregierung und den Förderbanken im März 2020 gestartete Initiative gegen die Folgen der Corona-Krise. Den Unternehmen soll damit der Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert werden. Zentrale Ansprechpartner für Hausbanken und Unternehmen:
• Jürgen Wilkniß, Leiter Bürgschaftsabteilung, BB-SH
0431 5938-133, juergen.wilkniss@bb-sh.de
• Matthias Voigt, Leiter Firmenkunden Finanzierung, IB.SH
0431 9905-3330, matthias.voigt@ib-sh.de
Diese Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute.
- NEUSTART KULTUR:
Mit dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt die Bundesregierung Künstler*innen und Kreative. Förderfähige Maßnahmen in diesem Programm sind u. a. pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote. - KfW-Corona-Hilfen:
Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können über ihre Bank oder Sparkasse Kredite aus dem Portfolio der KfW beantragen:
• KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
• KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
• KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
• KfW-Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. EUR - Sozialschutz-Paket:
Freiberuflich Tätige, Selbständige und Kleinunternehmer*innen, die im Zuge der Corona-Krise Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts benötigen, erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. Der vereinfachte Antrag auf Grundsicherung sowie alle Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Zuständig für Fehmarn ist das Jobcenter Ostholstein. - Kurzarbeitergeld:
Unternehmen können unter erleichterten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder bei der Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20 (Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr). - Steuerliche Erleichterungen:
Die Landesregierung entlastet von der Corona-Krise betroffene Unternehmen z. B. durch Steuerstundungen oder Anpassung von Vorauszahlungen. - Weitere Hilfspakete:
- Soforthilfe für die Kultur
- Landeskulturverband Schleswig-Holstein e.V.: Übersicht aktueller Förderangebote
- Soforthilfe für Umweltschutzeinrichtungen und Tierparks
- Hilfen für soziale Projekte und Tafeln
- Bundesgesundheitsministerium: Liquiditätshilfen für Zahnärzte, Heilmittelerbringer und Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartiger Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung
Weitere umfassende Informationen zu finanziellen Hilfsmaßnahmen finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Landesregierung Schleswig-Holstein
- Entwicklungsgesellschaft Ostholstein EGOH
- Investitionsbank SH
- Bürgschaftsbank SH
Hotline des BMWi für wirtschaftsbezogene Fragen: 030 12002-1031 / -1032 (Mo. – Fr. 9:00 – 17:00 Uhr)
Schutz- und Hygienekonzept:
Seit dem 18. Mai 2020 müssen sämtliche Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, das auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern und Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Auf der Grundlage des »Leitfadens Mindestanforderungen an Hygienekonzepte« der Landesregierung, hat der Tourismus-Service Fehmarn ein Muster für ein Schutz- und Hygienekonzept als Orientierungshilfe für VermieterInnen erarbeitet.
Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) hat Informationen zur Erarbeitung der Schutz- und Hygienekonzepte zusammengetragen sowie Hygiene-Plakate mit den gängigen Verhaltensregeln zum kostenfreien Download bereitgestellt.
Gutscheinportal „Ostholstein hilft!“:
Die EGOH hat das digitale Gutscheinportal www.ostholstein-hilft.de zur Stärkung der Wirtschaft im Kreis Ostholstein ins Leben gerufen. Unternehmen aus dem Kreis können sich dort kostenfrei registrieren und Wertgutscheine für ihre Geschäfte anbieten. Die Bürgerinnen und Bürger können die lokalen Betriebe dann mit dem Kauf eines Gutscheins unterstützen und ihnen als Zeichen ihrer Treue einen finanziellen Vorschuss geben. Ansprechpartnerin bei der EGOH für die Unternehmen zu Fragen im Umgang mit dem Gutscheinportal ist Sandra Belka (04521-808 824, belka@egoh.de).