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 +++ Corona-Hilfen +++

(Stand: 02.02.2022)

Aktuelles:


3G-Pflicht am Arbeitsplatz und Corona-Test-Angebote im Unternehmen:

Seit dem 22.11.2021 gilt die betriebliche 3G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) für alle Beschäftigten.

Weiterhin haben Arbeitgeber die Pflicht, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Home Office arbeiten, mindestens 2 Corona-Tests pro Woche anzubieten. Die aktuell gültige Fassung der SARS-CoV-2-Arbeistsschutzverordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Arbeitgeber können ihren Beschäftigten sowohl professionelle Antigen-Schnelltests als auch Selbsttests (durchführbar ohne geschultes Personal) anbieten. Informationen hierzu auf der Themenseite  »Coronavirus: Medizintechnik und Arbeitsschutz« der IHK Schleswig-Holstein.

Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber. Die Beschäftigten müssen das Testangebot nicht annehmen und die Arbeitgeber müssen nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben.


Finanzielle Hilfen:

  • Überbrückungshilfe des Bundes: Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent verzeichnen. Die Förderung erfolgt mittels nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
    Die Anträge auf Überbrückungshilfe können ausschließlich von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen im Auftrag des antragsberechtigten Unternehmens gestellt werden. Eine Registrierung auf der Online-Plattform des BMWi ist erforderlich.
    • Überbrückungshilfe IV: Weiterführung der Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 (Antragsfrist für Erstanträge: 01.04.2022). Unternehmen können weiterhin eine Erstattung der Fixkosten erhalten. Besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen (z. B. Unternehmen, die von der Absage von Weihnachtsmärkten betroffen sind) können darüber hinaus einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Details finden Sie hier.
    • Neustarthilfe 2022: Fortführung der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige für den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 € an direkten Zuschüssen erhalten, insg. für den Förderzeitraum also bis zu 4.500 €. Details finden Sie hier.


      Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe:
    • Land Schleswig-Holstein: Themenseite Corona-Überbrückungshilfe
    • FAQ zur Überbrückungshilfe (BMWi)
    • IHK Schleswig-Holstein Überbrückungshilfe-Rechner: Vorabcheck zur Antragsberechtigung von der IHK Schleswig-Holstein


  • Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht:
    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Auszubildende auch im Jahr 2022 finanziell bei der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft während des (Block-)Schulbesuches. Auszubildende, die in SH wohnen und in einem Ausbildungsbetrieb mit Sitz in SH angestellt sind, können beim SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 350 € erhalten. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular ist auf der entsprechenden Themenseite des Landes SH zu finden.

  • Digitalisierungsbonus Schleswig-Holstein:
    Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung in der Wirtschaft ist. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Digitalisierung.

    ·         Digibonus II:

    Förderung für kleine Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit bis zu 20 Beschäftigten. Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der IT-Sicherheit, Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle, Digitalisierung von Prozessen oder zur Digitalisierung von Produkten und Verfahren. Förderfähig sind hierbei Investitionen in Hard- und Software einschließlich der begleitenden Dienstleistungen. Das Vorhaben muss einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen auslösen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 17.000 € je Vorhaben. Die Investitionskosten müssen mind. 10.000 € betragen. Mehr Informationen auf der Internetseite der WT.SH.

    (Digibonus I: Die Antragsfrist für den Digibonus I endete am 10.12.2021.)

  • Kurzarbeitergeld: Die Erleichterungen und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mind. zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt 24 Monate. Auch Leiharbeitnehmer*innen haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Bis 31.12.2021 werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der Verlängerung werden nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder bei der Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20 (Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr).

  • Härtefallhilfen:
    Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfe Schleswig-Holstein wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Die Härtefallhilfen sind ein gemeinsames Programm des Bundes und der Länder und ergänzen die bestehenden Corona-Hilfsprogramme. Es richtet sich an Unternehmen und Selbständige, die in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind.
    Anträge können ausschließlich über eine*n prüfende*n Dritte*n über das Portal www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Anträge für den gesamten Förderzeitraum von Nov. 2020 bis März 2022 können bis einschließlich 30. April 2022 eingereicht werden.
  • NEUSTART KULTUR:
    Mit dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt die Bundesregierung Künstler*innen und Kreative. Förderfähige Maßnahmen in diesem Programm sind u. a. pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, Förderung alternativer, auch digitaler Angebote.

  • Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen:
    Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei Bausteinen:
    • Wirtschaftlichkeitshilfe: Finanzielle Unterstützung für kleine Veranstaltungen, die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Das gilt für Veranstaltungen ab 01.07.2021 mit bis zu 500 Teilnehmenden und ab 01.08.2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmenden.
    • Ausfallabsicherung: Übernahme der Ausfall- oder Verschiebungskosten, falls eine geplante Veranstaltung pandemiebedingt nicht oder erst später stattfinden kann. Das gilt für größere Kulturveranstaltungen ab 01.09.2021 mit mehr als 2.000 Personen.
    Wichtig: Der*die Veranstalter*in registriert die Veranstaltung vor der Durchführung auf der Online-Plattform des Sonderfonds. Im Falle der Wirtschaftlichkeitshilfe werden nach Durchführung der Veranstaltung die Angaben zur registrierten Veranstaltung vervollständigt und anschließend der Förderantrag eingereicht. Im Falle der Ausfallabsicherung wird der Förderantrag mit den vervollständigten Daten nach Absage oder Verschiebung der Veranstaltung eingereicht.

  • Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:
    Mittel aus diesem Förderprogramm können die Ausbildungsbetreibe beantragen, die von der Corona-Krise erheblich betroffen sind. Das Programm umfasst die folgenden Förderbereiche:
    -   Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus (⯈ Prüfkatalog zur Ausbildungsprämie der IHK zu Lübeck zur Überprüfung der Antragsvoraussetzungen für die
    Ausbildungsprämie)
    -   Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit bei den Auszubildenden
    -   Übernahmeprämie bei Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben

  • Beilhilferegelungen:
    Die EU-Kommission hat den befristeten Beihilferahmen für Corona-Hilfen bis Juni 2022 verlängert und erweitert. Informationen zu den beihilferechtlichen Regelungen finden Sie in den entsprechenden FAQ auf der Überbrückungshilfe-Plattform.


  • Härtefallfonds des Landes SH:
    Unternehmen, die nicht hinreichend vom Bundesprogramm Überbrückungshilfe profitieren oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Krise einen Umsatzeinbruch verzeichnen, können mit Hilfe von Darlehen oder stillen Beteiligungen durch das Land Schleswig-Holstein unterstützt werden.
    ⯈IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen)
    MBG-SH Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungskapital)

  • IB.SH Mittelstandssicherungsfonds:
    Unterstützung für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die aufgrund behördlicher Verordnungen im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die IB.SH.


  • Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein:
    Eigenkapital-Hilfe für Start Ups und kleine Mittelständler.


  • Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität:
    Von der Landesregierung und den Förderbanken im März 2020 gestartete Initiative gegen die Folgen der Corona-Krise. Den Unternehmen soll damit der Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert werden. Zentrale Ansprechpartner für Hausbanken und Unternehmen:
    • Jürgen Wilkniß, Leiter Bürgschaftsabteilung, BB-SH
       0431 5938-133, juergen.wilkniss@bb-sh.de
    • Matthias Voigt, Leiter Firmenkunden Finanzierung, IB.SH
      0431 9905-3330, matthias.voigt@ib-sh.de
    Diese Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute.

Weitere umfassende Informationen zu finanziellen Hilfsmaßnahmen finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Landesregierung Schleswig-Holstein
- Entwicklungsgesellschaft Ostholstein EGOH
- Investitionsbank SH
- Bürgschaftsbank SH

Hotline des BMWi für wirtschaftsbezogene Fragen: 030 12002-1031 / -1032 (Mo. – Fr. 9:00 – 17:00 Uhr)


Schutz- und Hygienekonzept:

Seit dem 18. Mai 2020 müssen sämtliche Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten, das auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern und Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Auf der Grundlage des »Leitfadens Mindestanforderungen an Hygienekonzepte« der Landesregierung, hat der Tourismus-Service Fehmarn ein Muster für ein Schutz- und Hygienekonzept als Orientierungshilfe für VermieterInnen erarbeitet.
Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (EGOH) hat Informationen zur Erarbeitung der Schutz- und Hygienekonzepte zusammengetragen sowie Hygiene-Plakate mit den gängigen Verhaltensregeln zum kostenfreien Download bereitgestellt.

Gutscheinportal „Ostholstein hilft!“:

Die EGOH hat das digitale Gutscheinportal www.ostholstein-hilft.de zur Stärkung der Wirtschaft im Kreis Ostholstein ins Leben gerufen. Unternehmen aus dem Kreis können sich dort kostenfrei registrieren und Wertgutscheine für ihre Geschäfte anbieten. Die Bürgerinnen und Bürger können die lokalen Betriebe dann mit dem Kauf eines Gutscheins unterstützen und ihnen als Zeichen ihrer Treue einen finanziellen Vorschuss geben. Ansprechpartnerin bei der EGOH für die Unternehmen zu Fragen im Umgang mit dem Gutscheinportal ist Sandra Belka (04521-808 824, belka@egoh.de).



Kontakt

Frau Steffi Breuer
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Fachbereich Finanzen / stellv. Fachbereichsleiterin
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  04371 506-149
Fax:  04371 506-647
s.breuer@stadtfehmarn.de
Zimmer:  20
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