Unterstützung für Unternehmen in der Energiekrise
(Stand: 20.04.2023)
- Energie-Härtefallhilfe KMU:
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Einzelfall, die trotz der Dezember-Soforthilfe und der Strom- und Gaspreisbremsen von besonders stark gestiegenen Mehrkosten leitungsgebundener (Strom, Gas, Fernwärme) und leitungsungebundener (z. B. Öl, Kohle, Flüssiggas) Energieträger betroffen sind. Die Hilfe wird für die Mehrkosten der Energieträger gewährt. Antragsberechtigt sind letztverbrauchende KMU (Soloselbständige, Freiberufler*innen, Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen, unternehmerisch tätige Sozialunternehmen).
Die Härtefallhilfe wird in zwei Tranchen gewährt (Beantragung in Tranche I seit 05.04.23 möglich). Näheres dazu und alle weiteren Infos zur Härtefallhilfe sind auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) https://www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu/ zu finden.
- IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt betroffene haupterwerbliche Unternehmen, natürliche Personen als Unternehmer im Haupterwerb und wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen/gemeinnützige Organisationen, die im Förderzeitraum 01.11.2022 – 31.10.2023 unmittelbar durch die gestiegenen Energiekosten für den Eigenverbrauch in einen Liquiditätsengpass geraten sind/geraten werden. Förderung mit einem Darlehen ab 15.000 € bis max. 750.000 €, für Existenzgründungen max. 500.000 €, wobei die Darlehenssumme 400 % der Energiekosten und 25 % des Gesamtumsatzes des Antragstellers nicht übersteigen darf.
Weitere Informationen, z. B. zur Antragsberechtigung, die Definition der unmittelbaren Betroffenheit oder der Energiekosten für den Eigenverbrauch, sind auf der Internetseite der IB.SH zu finden: https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandssicherungsfonds-energie.
- KfW-Sonderprogramm UBR 2022:
Förderkredit oder Konsortialkredit für mittelständische und große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die vom Angriffkriegs Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind. Die Betroffenheit zeichnet sich durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten aus. Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist befristet bis zum 31.12.2023. Weiteres zum Sonderprogramm finden Sie hier.
- Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Liquiditätssicherung:
Darlehen aus dem Förderprogramm Nr. 246 »Liquiditätssicherung« für Landwirtschaftsbetriebe (einschl. Wein- und Gartenbau sowie Fischerei und Aquakultur), die in Folge des Ukraine-Kriegs hohe Preissteigerungen bei Futter- und Düngemitteln sowie bei der Energie erfahren haben.
- Kulturfonds Energie des Bundes:
Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Näheres zum Kulturfonds Energie des Bundes finden Sie hier.
- Willkommenslotsen:
Um die Beschäftigung von Fachkräfte aus dem Kreis der Geflüchteten zu erleichtern, bieten z. B. die IHK Schleswig-Holstein oder die HWK Lübeck Unterstützung für Betriebe an (sog. Willkommenslotsen).