Die Stadt Fehmarn sucht eine/n Behindertenbeauftragten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Fehmarn informiert, dass sie ab 1. Januar 2025
eine/n ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n
sucht.
Die Arbeit des Behindertenbeauftragten basiert auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die 2009 von der Bundesregierung ratifiziert wurde, sowie auf dem Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen des Landes Schleswig Holstein vom 21.12.2002 in der jeweils gültigen Fassung.
Zu den Aufgaben einer/eines Behindertenbeauftragten gehören insbesondere:
- Beratung behinderter Menschen und der in der Stadt tätigen Organisationen,
- Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen koordinieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten,
- Förderung der Zusammenarbeit der Behindertenorganisationen,
- Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen vertreten,
- Vorlegen eines jährlichen Tätigkeitsberichts für die Stadtvertretung,
- regelmäßiger Austausch mit anderen Beiräten/Gleichstellungsbeauftragten,
- Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Für Sachausgaben, Fahrtkosten usw. wird ein jährliches Budget bereitgestellt.
Bei Interesse freut sich Bürgermeister Weber auf eine kurze E-Mail bis spätestens 30. November 2024 mit einer Kurzvorstellung, Angabe der Adresse und den telefonischen Kontaktdaten an die Teamleitung Bildung und Sport,
Frau Haas: j.haas@stadtfehmarn.de