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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Kinder- und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.

Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG),
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMSchStV).

Zuständig

Stadt Fehmarn - Der Bürgermeister
Am Markt 1
23769 Fehmarn
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Telefon: 04371 506-0
Fax: 04371 506-147
E-Mail

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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